Kostenloses-schreddern ab 1000 kg

Unsere Firma Mikulasek Schreddern GmbH erfüllt ihre Anzeigepflicht durch Berichte zur Produktion und Abfallwirtschaft an staatliche und öffentliche Institutionen- mittels EDM Portal.

Als internationale Handelsgesellschaft „Mikulasek Schreddern GmbH" sind wir in der Tschechischen Republik sowie in der Slowakei tätig und haben unsere Dienstleistungen nun auch auf Österreich ausgeweitet. Wir spezialisieren uns auf die Aktenvernichtung auf dem höchstem Sicherheitsniveau.

Im Vordergrund steht für uns immer die Sicherheit, Qualität, professionelle Abwicklung und Service der Aktenvernichtung für Organe der Staatsverwaltung, Ministerien, Firmen, Banken, Gewerbetreibende und größere Gesellschaften.

In der Slowakei, wo wir seit mehr als 20 Jahren tätig sind und in der Tschechischen Republik, wo wir seit 5 Jahren tätig sind, haben wir ein angesehenes Netzwerk an Kunden aufgebaut.

Wir sind ein stabiles Team im Bereich Abfallwirtschaft und gehören zu den führenden Gesellschaften im Segment Akten- und Dokumentenvernichtung. Dank der Qualität der erbrachten Dienstleistungen erhält unsere Firma das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kunden. Dies spiegelt sich in den besten Rezensionen ab.
Der Beweis für die Zufriedenheit unserer Kunden sind Qualitätsreferenzen und tägliches Volum Wachstum des zu vernichtenden Materials. Wir vernichten ca. 1200 Tonnen Datenschutzpapier monatlich.
Für uns ist Papier nicht einfach Abfall - sondern ein wertvoller Rohstoff, mit dessen Wiederverwertung man einen großen Anteil zum Schutz der Umwelt beiträgt.

Mikulasek Schreddern GmbH garantiert Ihnen Qualität, Professionalität und maximale Diskretion.

Dies erreichen wir durch strenge und vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen wodurch ein Verlust von Informationen vollkommen ausgeschlossen ist.

Der Sicherheitsgrad 66399-1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) StF: BGBl. I Nr. 165/1999, Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz)

StF: BGBl. I Nr. 162/1999 (NR: GP XX RV 1897 AB 2030 S. 179. BR: 6012 AB 6040 S. 657.), BGBI.I Nr. 32/2018, Gesetz betreffend die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von in Eigentum oder Verwahrung der Stadt Wien befindlichem Archivgut (Wiener Archivgesetz - Wr.ArchG), StF.: LGBl. Nr. 55/2000,Änderung,LGBl. Nr. 59/2006,LGBl. Nr. 19/2013, LGBl. Nr. 42/2018 CELEX-Nr. 32016R0679.

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